Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung, der sich aus drei bis fünf Mitgliedern zusammensetzt. Diese sind jeweils für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt. Der Stiftungsrat stellt jene Fachkompetenz sicher, die er für die sachgerechte Beurteilung der eingehenden Gesuche benötigt.
Der Stiftungsrat wird von einer Geschäftsstelle unterstützt, welche für die administrative Abwicklung der eingehenden Gesuche sowie die Finanzbuchhaltung zuständig ist.
Präsidium Jürg Wernli, Herisau
Vize-Präsidium Christoph Buchmann, Herisau
Mitglied Claudia Neff Koller, Speicher
Geschäftsstellenleitung Sonja Strauch, Schachen bei Herisau
Stiftungsaufsicht
Die Stiftung unterliegt der Kantonalen Stiftungsaufsicht.