Stiftungsrat / Geschäftsstellenleitung

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung, der sich aus drei bis fünf Mitgliedern zusammensetzt. Diese sind jeweils für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt. Der Stiftungsrat stellt jene Fachkompetenz sicher, die er für die sachgerechte Beurteilung der eingehenden Gesuche benötigt.

Der Stiftungsrat wird von einer Geschäftsstelle unterstützt, welche für die administrative Abwicklung der eingehenden Gesuche sowie die Finanzbuchhaltung zuständig ist.

 

Präsidium                           Jürg Wernli, Herisau

Vize-Präsidium                  Christoph Buchmann, Herisau

Mitglied                               Claudia Neff Koller, Speicher

Geschäftsstellenleitung    Sonja Strauch, Schachen bei Herisau

 

Stiftungsaufsicht

Die Stiftung unterliegt der Kantonalen Stiftungsaufsicht.